Bedingungen und Konditionen
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Gültig ab 1. Oktober 2022
Die in unserem E-Shop aufgeführten Waren werden ausschließlich an Firmenkunden (Unternehmer) mit gültiger ID-Nummer geliefert und sind für deren internen Gebrauch bestimmt.
Wir verkaufen keine Waren an Endkunden (Verbraucher).
1. Einleitende Bestimmungen
1.1 Für den Fall, dass keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart wurden, gelten diese "ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN" (im Folgenden "AGB"), die gemäß den Bestimmungen des § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg, des Bürgerlichen Gesetzbuches in seiner geänderten Fassung (im Folgenden "Bürgerliches Gesetzbuch"), regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Intelsol s.r.o, ID-Nr. 02774569, mit Sitz in Rybná 716/24, 110 00 Prag 1, eingetragen beim Stadtgericht in Prag unter dem Aktenzeichen C 223738 (im Folgenden Intelsol"), als Verkäufer oder Anbieter und dem Käufer oder Kunden (im Folgenden Kunde"), der im Kaufvertrag oder einem anderen zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag (im Folgenden Vertrag") genannt ist.
1.2 Jegliche Darstellung der Waren und Dienstleistungen von Intelsol im Katalog, in der Werbung oder im Web-Interface dient ausschließlich Informationszwecken und Intelsol ist nicht verpflichtet, einen Vertrag über diese Waren oder Dienstleistungen zu schließen. § 1732 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Intelsol kommt entweder durch die Unterzeichnung eines als Vertrag (Kauf, Erbringung von Dienstleistungen usw.) bezeichneten und von beiden Parteien unterzeichneten Dokuments oder durch die Übersendung einer schriftlichen Bestellung (per E-Mail oder Post) durch den Kunden an Intelsol und die schriftliche Annahme der Bestellung des Kunden durch Intelsol (per E-Mail oder Post) zustande. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Intelsol kann auch auf der Grundlage einer Bestellung zustande kommen, die über den E-Shop von Intelsol: intelsolpresentss.com oder www.intelsol.cz (im Folgenden auch als "Website" bezeichnet) aufgegeben und von Intelsol angenommen wird.
1.3 Mit dem Vertrag verpflichtet sich Intelsol, dem Kunden die vertragsgegenständlichen Waren/Gegenstände zu übergeben und dem Kunden den Eigentumserwerb zu ermöglichen bzw. die im Vertrag genannten Leistungen zu erbringen und der Kunde verpflichtet sich, die Waren/Gegenstände zu übernehmen und Intelsol den Kaufpreis bzw. den Preis für die erbrachten Leistungen zu zahlen.
1.4 Die Bestimmungen der Paragraphen 1765, 1766, 1793, 1798, 1799, 1800 - 1867 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind von dem Vertrag ausgeschlossen.
1.5 Der Vertrag wird in der tschechischen Sprache abgeschlossen. Falls der Kunde eine Übersetzung des Vertragstextes in eine andere Sprache verlangt, gilt im Falle eines Streits über die Auslegung der Bedingungen die Auslegung des Vertrages in tschechischer Sprache.
1.6 Abweichende Bestimmungen im Vertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB.
1.7 Die AGB bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages.
1.8 Das vertragliche Verhältnis wird durch die Zustellung der Auftragsannahme (Genehmigung) gemäß den Bestimmungen von Punkt 1.2 der AGB begründet.
1.9 Diese AGB gelten für Kunden, die Unternehmer oder juristische Personen sind. Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.
1.10 Der Wortlaut dieser AGB kann von Intelsol geändert oder ergänzt werden. Diese Bestimmung berührt nicht die Rechte und Pflichten, die während der Geltungsdauer der vorherigen Fassung der AGB entstanden sind. Die Änderung der AGB wird durch Veröffentlichung der neuen Fassung auf der Website bekannt gegeben. Für den zwischen Intelsol und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine wiederkehrende Leistung gleicher Art, hat der Kunde das Recht, den Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach deren Bekanntgabe an den Kunden zu widersprechen und kann den Vertrag aus diesem Grund mit einer Frist von 2 Monaten ab Zustellung der Mitteilung an Intelsol schriftlich kündigen.
2. Gegenstand der Leistung
2.1 Leistungsgegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die im Vertrag festgelegt sind (im Folgenden "Leistungsgegenstand" genannt).
3. Preis der Leistung
3.1 Alle in den Preislisten, Angeboten oder Katalogen von Intelsol genannten Preise (im Folgenden "Angebot" genannt) verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2 Der Preis des Leistungsgegenstandes enthält die Kosten für den Transport des Leistungsgegenstandes zu einer Lieferstelle in der Tschechischen Republik, wenn der Preis des Leistungsgegenstandes aus einem Vertrag 5.000 CZK (ohne MwSt.) übersteigt. Andernfalls werden die Transportkosten zum Preis des Leistungsgegenstandes hinzugerechnet.
3.3 Der Preis des batteriebetriebenen Gegenstandes beinhaltet nicht den Preis der Batterien (es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben). In diesem Fall ist die Batterie
3.4 Alle Preisangebote für den Leistungsgegenstand sind unverbindlich und Intelsol ist nicht verpflichtet, einen Vertrag über diesen Leistungsgegenstand abzuschließen. Der Kunde erkennt an, dass Intelsol nicht verpflichtet ist, einen Vertrag insbesondere mit Personen abzuschließen, die zuvor ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Intelsol wesentlich verletzt haben.
4. Lieferfrist
4.1 Die Lieferfrist wird stets im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung von Intelsol angegeben.
4.2 Die Lieferfrist wird in Kalenderwochen angegeben.
4.3 Die Lieferfrist ist mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Frachtführer zum Transport erfüllt. Die Transportzeit ist nicht Teil der Lieferfrist und dauert normalerweise 24 Stunden (innerhalb der Tschechischen Republik). Die Lieferfrist kann sich um die Zeit verlängern, in der ein Hindernis durch höhere Gewalt andauert. Der Eintritt und die Beendigung des Hindernisses werden dem Kunden von Intelsol unverzüglich mitgeteilt.
4.4 Intelsol ist berechtigt, den Liefertermin entsprechend der Kapazitätsauslastung einseitig zu verlängern. Sie ist verpflichtet, den Kunden hiervon zu unterrichten.
4.5 Die Frist für die Lieferung des Leistungsgegenstandes beginnt mit dem auf die Erfüllung dieser Bedingungen folgenden Tag:
4.5.1 die vereinbarte Vorauszahlung auf dem Konto von Intelsol gutgeschrieben ist,
4.5.2 die Korrektur durch den Kunden genehmigt wird,
4.5.3 der Auftrag von Intelsol ordnungsgemäß bestätigt wird (siehe Absatz 1.2 der AGB).
4.6 Intelsol behält sich das Recht vor, Lieferungen früher als im Vertrag oder in den AGB angegeben vorzunehmen.
5. Lieferbedingungen
5.1 Der Kunde hat nach vorheriger Vereinbarung mit Intelsol eine der folgenden Transportarten zu wählen:
5.1.1 persönliche Abholung in Prag (Intelsol-Niederlassung),
5.1.2 Kurierdienst mit Nachnahme (unabhängiges Transportunternehmen),
5.1.3 Kurierdienst ohne Nachnahme (unabhängiges Transportunternehmen),
5.1.4 Lieferung an den vom Kunden angegebenen Ort (Intelsol - unter vertraglichen Bedingungen).
5.2 Mit Ausnahme der in Absatz 3.2 der AGB genannten Variante zahlt der Kunde Intelsol die Transportkosten entsprechend der in Absatz 5.1 der AGB genannten Transportart für die Varianten 5.1.2 bis 5.1.4 als gesonderten Rechnungsposten.
5.3 Intelsol ist berechtigt, den Vertragsgegenstand auch teilweise zu erfüllen und der Kunde ist verpflichtet, die Teilleistung zu akzeptieren.
5.4 Kommt der Kunde mit der Abnahme des Leistungsgegenstandes um mehr als 10 Kalendertage in Verzug, wird Intelsol den Kunden schriftlich auffordern, den Leistungsgegenstand innerhalb einer Ersatzfrist von 14 Kalendertagen abzunehmen und ihn gleichzeitig darauf hinweisen, dass ihm eine Lagergebühr (bei Waren) berechnet wird und dass sie beabsichtigt, den Leistungsgegenstand an einen Dritten zu verkaufen. Intelsol wird diese Waren für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen lagern. Holt der Kunde den Leistungsgegenstand auch nach Ablauf der 6-Wochen-Frist nicht ab, ist Intelsol zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Der Rücktritt vom Vertrag lässt das Recht von Intelsol auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug des Kunden mit der Übernahme des Leistungsgegenstandes und der Zahlung von Lagergeld entsteht, unberührt.
5.5 Muss der Leistungsgegenstand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wiederholt oder anders als vereinbart geliefert werden, ist der Kunde verpflichtet, die mit der wiederholten Lieferung des Leistungsgegenstandes verbundenen Kosten bzw. die mit einer anderen Transportart verbundenen Kosten zu tragen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis für den Leistungsgegenstand einschließlich eventueller Transport- und Verpackungskosten sowie der Mehrwertsteuer zu zahlen.
6.2 Im gegenseitigen Einvernehmen wird im Vertrag eine der folgenden Bedingungen für die Zahlung des Preises angegeben:
6.2.1 auf der Grundlage einer Rechnung nach der Bereitstellung des Leistungsgegenstandes,
6.2.2 100% Anzahlung inkl. MwSt. im Voraus,
6.2.3 per Nachnahme (Straßentransport, Post),
6.2.4 Teilvorauszahlung + Nachzahlung auf der Grundlage einer Rechnung nach Erbringung des Leistungsgegenstandes.
6.3 Im Falle der Variante 6.2.1 ist Intelsol berechtigt, den Preis am Tag der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden oder den ersten Frachtführer zu berechnen.
6.4 Sofern nicht anders angegeben, ist der Preis innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung fällig, wobei der Preis an dem Tag als gezahlt gilt, an dem der volle Preisbetrag auf dem Konto von Intelsol gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug ist Intelsol berechtigt, dem Kunden vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag in Rechnung zu stellen.
6.5 Intelsol ist berechtigt, die Zahlung des Preises auch bei teilweiser Erfüllung des Vertrages zu verlangen, und der Kunde ist verpflichtet, den Preis zu zahlen.
6.6 Das Eigentumsrecht an dem Leistungsgegenstand eines jeden Vertrages geht erst mit vollständiger Zahlung des Preises auf das Konto von Intelsol auf den Kunden über.
6.7 Ein Teil des Preises darf nicht durch Abtretung von Forderungen Dritter oder durch Aufrechnung mit eigenen Forderungen des Kunden gegen Intelsol beglichen werden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
6.8 Intelsol sendet Rechnungen physisch oder elektronisch an eine vorher zwischen Intelsol und dem Kunden vereinbarte E-Mail-Adresse. Unterlässt es der Kunde, Intelsol eine Änderung der E-Mail-Adresse mitzuteilen, haftet Intelsol nicht für den Versand einer Rechnung an eine veraltete E-Mail-Adresse.
7. Vertragsstrafen
7.1 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung des Preises an Intelsol in Verzug, so hat der Kunde Intelsol eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrages pro Tag für jeden Kalendertag des Verzugs zu zahlen.
8. Rücktritt vom Vertrag
8.1 Intelsol kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vorauszahlung mehr als 10 Kalendertage nach dem vereinbarten Fälligkeitstermin der Vorauszahlung in Verzug ist. Darüber hinaus ist Intelsol berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde sich wesentlich vertragswidrig verhält oder in den in diesen AGB und im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Fällen.
8.2 Intelsol ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein offensichtlicher Irrtum über den Preis des Leistungsgegenstandes vorliegt, der Leistungsgegenstand nicht auf Lager ist, nicht verfügbar ist oder der Hersteller, Importeur oder Lieferant des Leistungsgegenstandes die Produktion oder den Import des Leistungsgegenstandes unterbrochen/eingeschränkt/gestoppt hat. Intelsol wird den Kunden unverzüglich über den Rücktritt informieren und ihm alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, die er vom Kunden im Rahmen des Vertrags erhalten hat, innerhalb von 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung zurückerstatten.
8.3 Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform und muss den Grund des Rücktritts angeben. Mit der Zustellung des Rücktritts wird der Vertrag von Anfang an aufgelöst.
8.4 Tritt Intelsol vom Vertrag (oder einem Teil der Leistung) zurück, hat der Kunde den Leistungsgegenstand (oder den Teil der Leistung, auf den sich der Rücktritt bezieht) innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Rücktritt an Intelsol zurückzugeben.
8.5 Intelsol haftet nicht für eine Verzögerung oder Unmöglichkeit der Bereitstellung des Leistungsgegenstandes aufgrund von "höherer Gewalt" (einschließlich Epidemien und daraus resultierender Vorschriften) oder für den Fall, dass der bestellte Leistungsgegenstand nicht innerhalb des vom Kunden gewünschten Zeitraums auf dem Markt verfügbar ist. In einem solchen Fall informiert Intelsol den Kunden schriftlich über einen alternativen verlängerten Liefertermin oder über die Unmöglichkeit, den betreffenden Leistungsgegenstand überhaupt zu liefern, wobei der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Intelsol hat. Der Kunde muss Intelsol innerhalb der in der Mitteilung von Intelsol angegebenen Frist sein Einverständnis mit diesem alternativen Erfüllungstermin schriftlich bestätigen. Geschieht dies nicht, gilt dies als Rücktritt des Kunden vom Vertrag oder einem Teil davon, und Intelsol storniert automatisch und ohne weitere Ankündigung die nicht gelieferten Artikel.
8.6 Intelsol wird dem Kunden die vom Kunden erhaltenen Gelder auf die gleiche Weise zurückerstatten, wie Intelsol sie vom Kunden erhalten hat; hat der Kunde den Kaufpreis auf andere Weise als durch Überweisung von seinem Bankkonto gezahlt, wird Intelsol die Gelder durch Überweisung auf ein vom Kunden schriftlich mitgeteiltes Konto oder in gegenseitigem Einvernehmen in bar am Sitz von Intelsol zurückerstatten. Intelsol ist auch berechtigt, die vom Kunden erbrachte Leistung bei Rückgabe der Ware durch den Kunden oder auf andere Weise zurückzugewähren, sofern der Kunde dem zustimmt und dem Kunden keine weiteren Kosten entstehen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so ist Intelsol nicht verpflichtet, dem Kunden die empfangenen Leistungen zurückzugewähren, bevor der Kunde die Ware an Intelsol zurückgegeben hat.
8.7 Der Rücktritt vom Vertrag berührt nicht das Recht auf Zahlung von Vertragsstrafen, Lagergebühren oder Verzugszinsen, wenn diese bereits fällig sind, das Recht auf Schadensersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Pflicht oder Vereinbarungen, die ihrer Natur nach die Parteien auch nach dem Rücktritt vom Vertrag binden sollen, insbesondere Vereinbarungen zur Streitbeilegung. Wurde die Forderung gesichert, so wird weder der Rücktritt noch die Sicherung berührt.
8.8 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung der Ware an Intelsol zu tragen, auch wenn die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem üblichen Postweg zurückgesandt werden kann.
8.9 Intelsol ist berechtigt, den Anspruch auf Ersatz von Schäden an der Ware einseitig mit dem Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Kaufpreises zu verrechnen.
8.10 Wird dem Kunden zusammen mit der Ware ein Geschenk überreicht, so gilt die Geschenkvereinbarung zwischen Intelsol und dem Kunden.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Ist der Leistungsgegenstand der Druck, ist der Kunde verpflichtet, Intelsol die Druckunterlagen entweder in elektronischer Form, vorzugsweise in den Formaten EPS, AI, PDF (in Kurven umgewandelte Schriften) zu liefern. Bei Rasterbildern ist die Vorlage in elektronischer Form in der Größe 1:1 und einer Auflösung von mindestens 300 DPI zu liefern. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entbindet Intelsol von der Haftung für die Qualität des Drucks, und der Kunde hat keine Rechte aus einer solchen mangelhaften Leistung.
9.2 Für den Fall, dass der Kunde mit der Übernahme des Leistungsgegenstandes länger als 10 Kalendertage ab dem Datum der Ausstellung des Lieferscheins in Verzug gerät, wird eine Lagergebühr in Höhe von 0,05% des Preises des gelagerten Leistungsgegenstandes vereinbart, mindestens jedoch 50,- CZK ohne Mehrwertsteuer für jeden Tag der Lagerung. Der erste Tag der Zahlung des Lagergeldes ist der 11. Tag.
9.3 Die Nichtbezahlung des Preises für den Leistungsgegenstand innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitstag gilt als wesentliche Vertragsverletzung.
9.4 Bei den Maßen des Leistungsgegenstandes oder Teilen davon oder den Maßen des Musters oder Teilen davon ist eine Abweichung von 10 % von den Maßen des gelieferten Leistungsgegenstandes oder Teilen davon zulässig.
9.5 Fotografien von einzelnen Gegenständen dienen nur der Information und können der Realität, insbesondere in Farbe und Detailtreue, nicht vollständig entsprechen.
9.6 Intelsol behält sich das Recht vor, den Leistungsgegenstand mit einer Abweichung von 5% der vereinbarten Menge zu liefern; in diesem Fall ändert sich der Preis bei Lieferung einer anderen Menge des Leistungsgegenstandes automatisch anteilig.
9.7 Unterschiede in der Farbsättigung oder im Farbton zwischen dem tatsächlich gelieferten Leistungsgegenstand und der Farbe laut Katalog oder Muster gelten nicht als Mangel des gelieferten Leistungsgegenstands.
9.8 Die endgültige Farbe des Drucks kann von dem ursprünglich angegebenen Farbton abweichen. Je nach Bedruckstoff, Drucktechnik und gewähltem Farbton kann diese Abweichung 0% - 15% von der ursprünglichen Spezifikation betragen.
9.9 Intelsol ist berechtigt, den Handelsnamen, den Namen oder das Logo des Kunden zu Marketingzwecken als sogenannte Referenz in allen Arten von Werbematerialien zu verwenden (unabhängig von der Form dieser Werbematerialien oder der Form, in der sie übermittelt werden).
10. Datenschutz
10.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Intelsol seine personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in der Kundendatenbank von Intelsol für einen begrenzten Zeitraum nach Erfüllung des Vertrages (für Marketingangebote, eine mögliche weitere geschäftliche Zusammenarbeit oder andere vertragliche Beziehungen) verarbeitet und speichert. Der Kunde kann einer solchen Verarbeitung jederzeit widersprechen.
10.2 Intelsol speichert Informationen über den Kunden gemäß den geltenden allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten in seiner geänderten Fassung und der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
10.3 Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags oder die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten von Intelsol (insbesondere Archivierungs-, Buchhaltungs- und Steuerregistrierungspflichten), oder sie ist zur Wahrung der berechtigten Interessen von Intelsol erforderlich (insbesondere Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen, Kundenbetreuung, Direktmarketing). Intelsol benötigt für diese Verarbeitung keine Einwilligung des Kunden, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.
10.4 Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website von Intelsol enthalten.
11. Reklamationsverfahren
11.1 Diese AGB regeln das Verfahren zur Geltendmachung und Abwicklung von Rechten aus mangelhafter Leistung (im Folgenden auch "Reklamation" oder "Beschwerde" genannt) in Bezug auf den Leistungsgegenstand, der dem Kunden von Intelsol zur Verfügung gestellt wurde.
11.2 Für die Ausübung der Rechte aus einer mangelhaften Leistung gelten für die Vertragsparteien die Bestimmungen der §§ 2099 bis 2112 BGB, soweit sich aus dem Vertrag oder diesen AGB nichts anderes ergibt.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand unverzüglich nach Übergang der Schadensgefahr auf den Kunden und erneut vor dessen Verwendung mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen.
11.4 Ist der Leistungsgegenstand in einer anderen als der vertraglich vereinbarten Menge, Qualität oder Ausführung geliefert worden, so ist die Beanstandung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der nachstehend genannten Fristen, bei Intelsol geltend zu machen. Erfolgt keine Reklamation innerhalb dieser Fristen, gilt der Leistungsgegenstand als ordnungsgemäß erbracht. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den beanstandeten Leistungsgegenstand und die entsprechenden Lieferscheine zusammen mit der schriftlichen Reklamation einzureichen.
11.5 Offensichtliche Mängel des Leistungsgegenstandes hat der Kunde Intelsol innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt des Leistungsgegenstandes, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Leistungsgegenstandes, schriftlich zu rügen.
11.6 Die Bestimmungen über die Rechte bei mangelhafter Leistung finden keine Anwendung:
11.6.1 für eine Sache, die wegen eines Mangels, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde, zu einem niedrigeren Preis verkauft wurde,
11.6.2 für Abnutzung, die durch normalen Gebrauch entstanden ist,
11.6.3 bei einer gebrauchten Sache für Mängel, die dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entsprechen, den die Sache bei der Übernahme durch den Kunden hatte,
11.6.4 wenn die Natur des Falles dies erfordert.
11.7 Intelsol haftet dem Kunden dafür, dass der Leistungsgegenstand bei Abnahme frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Kunde dafür, dass der Leistungsgegenstand zum Zeitpunkt der Übernahme des Leistungsgegenstandes:
11.7.1 der Gegenstand die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit aufweist und mangels Vereinbarung diejenige Beschaffenheit, die Intelsol oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Kunde in Anbetracht der Art des Leistungsgegenstandes und auf Grund der von ihnen durchgeführten Werbung erwarten durfte,
11.7.2 der Leistungsgegenstand für den Zweck bestimmt ist, den Intelsol für seine Verwendung angibt oder für den eine Sache dieser Art üblicherweise verwendet wird,
11.7.3 der Leistungsgegenstand in Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Vorlage entspricht, wenn die Qualität oder Ausführung nach dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Vorlage bestimmt wurde,
11.7.4 der Leistungsgegenstand in der richtigen Menge, dem richtigen Maß oder Gewicht vorliegt,
11.7.5 der Leistungsgegenstand den Anforderungen der Gesetzgebung entspricht.
11.8 Der Kunde hat keine Rechte aus einer mangelhaften Leistung, wenn es sich um einen Mangel handelt, den der Kunde bei Anwendung der üblichen Sorgfalt bei Vertragsabschluss hätte erkennen müssen, oder wenn der Kunde bei der Annahme des Leistungsgegenstandes wusste, dass der Leistungsgegenstand mangelhaft war, oder wenn der Kunde den Mangel selbst verursacht hat.
11.9 Tritt bei der Lieferung oder während der Gewährleistungsfrist ein Mangel des Leistungsgegenstandes auf, hat der Kunde das Recht, die Rechte aus der mangelhaften Leistung geltend zu machen (Mängelrüge). Als Mangel gilt nicht eine Veränderung des Leistungsgegenstandes, die während der Gewährleistungsfrist durch normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Wartung, höhere Gewalt oder unbefugte Eingriffe oder unsachgemäße Behandlung entgegen den dem Kunden spätestens bei der Lieferung des Leistungsgegenstandes mitgeteilten Anweisungen oder Hinweisen eingetreten ist.
11.10 Intelsol ist verpflichtet, die anerkannten Mängel des Leistungsgegenstandes innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Reklamation wie folgt zu beseitigen:
11.10.1 Wenn die Lieferung eines mangelhaften Leistungsgegenstandes eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, kann der Kunde:
11.10.1.1 die Beseitigung des Mangels durch Lieferung eines neuen mangelfreien Leistungsgegenstandes oder die Lieferung des fehlenden Leistungsgegenstandes verlangen, es sei denn, dies ist wegen der Art des Mangels unzumutbar, betrifft der Mangel jedoch nur einen Teil der Sache, kann der Kunde nur den Ersatz dieses Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch in Anbetracht der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann, ist der Kunde berechtigt, den Mangel kostenlos beheben zu lassen,
11.10.1.2 die Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung des Leistungsgegenstandes zu verlangen,
11.10.1.3 einen Grund für die Beseitigung des Mangels zu verlangen.
11.10.1.4 vom Vertrag im Umfang des mangelhaften Leistungsgegenstandes zurücktreten,
11.10.2 wenn die Lieferung eines mangelhaften Leistungsgegenstandes eine unerhebliche Vertragsverletzung darstellt, kann der Kunde:
11.10.2.1 die Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung des Leistungsgegenstandes verlangen,
11.10.2.2 einen angemessenen Nachlass auf den Preis des Leistungsgegenstandes verlangen.
11.11 Die Gefahr der Beschädigung des Leistungsgegenstandes geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem Intelsol den Leistungsgegenstand annimmt oder an den ersten Frachtführer übergibt. Bei der Entgegennahme des Leistungsgegenstandes durch den Frachtführer hat der Kunde die Unversehrtheit der Transportverpackung sorgfältig zu prüfen. Sollte die Verpackung beschädigt sein, hat der Kunde dies im Übergabeprotokoll des Frachtführers zu vermerken.
11.12 Wird ein Mangel des Leistungsgegenstandes anerkannt, ersetzt Intelsol nur den Wert des ordnungsgemäß reklamierten Leistungsgegenstandes.
11.13 Die Ausübung von Rechten wegen mangelhafter Leistung (Reklamationen) am Leistungsgegenstand hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung des Preises am Fälligkeitstag.
11.14 Das Reklamationsverfahren kann eingeleitet werden, wenn der reklamierte Leistungsgegenstand vollständig ist (es sei denn, Unvollständigkeit oder andere quantitative Mängel sind Gegenstand der Reklamation).
11.15 Der Abnehmer muss eine schriftliche Reklamation (Reklamationsbericht) einreichen. Die Reklamation muss folgende Angaben enthalten:
11.15.1 die Anschrift und Bezeichnung von Intelsol,
11.15.2 die Bezeichnung des Leistungsgegenstandes,
11.15.3 das Datum der Lieferung des Leistungsgegenstandes und das Datum der Abfassung der Reklamation,
11.15.4 Spezifikation der Bestellung, des Vertrags, des Lieferscheins, des Qualitätszeugnisses oder anderer Dokumente für die Lieferung des Leistungsgegenstands,
11.15.5 die Beschreibung des/der Mängel(s) und die Menge (Stückzahl) des mangelhaften Leistungsgegenstandes,
11.15.6 die Wahl des Rechts wegen der mangelhaften Leistung (Art der Reklamationserledigung - siehe Absatz 11.10 der AGB). Der Kunde ist berechtigt, die Erledigung einer Reklamation durch verschiedene alternative (unterstützende) Methoden zu verlangen,
11.15.7 falls erforderlich, andere geeignete Beweismittel zur Überprüfung der Berechtigung der Reklamation (Foto usw.),
11.15.8 für den Fall, dass der Reklamationsbericht die oben genannten Informationen nicht enthält, verlängert sich die Frist für die Bearbeitung der Reklamation um die Zeit, bis Intelsol die zusätzlichen ergänzenden Informationen erhält. Der Kunde hat Intelsol oder einer von ihr bevollmächtigten Person zu den üblichen Geschäftszeiten zu gestatten, die reklamierten Mängel des Leistungsgegenstandes am Ort, an dem sich der Leistungsgegenstand befindet, zu überprüfen (es sei denn, der reklamierte Leistungsgegenstand kann gemäß Ziffer 11.4 der AGB an Intelsol zurückgegeben werden).
11.16 Der Reklamationsbericht ist in vier Exemplaren zu erstellen, von denen
11.16.1 zwei für Intelsol,
11.16.2 ein Exemplar wird vom Kunden aufbewahrt,
11.16.3 ein Exemplar wird dem beanstandeten Leistungsgegenstand zugestellt.
12. Besonderheiten des digitalen Marketings
12.1 Für den Fall, dass zwischen Intelsol und dem Kunden ein Vertrag über Dienstleistungen im Bereich des digitalen Marketings oder ein ähnlicher Vertrag geschlossen wird, gelten die folgenden Bestimmungen der Artikel 12 und 13 der AGB.
12.2 Für den Fall, dass der Kunde einen bereits bestätigten Auftrag stornieren möchte, ist der Kunde verpflichtet, Intelsol eine Stornogebühr vom vereinbarten Preis gemäß dem Auftrag zu zahlen. Der Kunde kann dies bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Projekts tun. Die Stornogebühr wird auf 50% des Auftragspreises festgesetzt. Bei einer späteren Stornierung des Auftrags ist der Kunde verpflichtet, 80% des Auftragspreises zu zahlen.
12.3 Unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500.000,- CZK verpflichten sich beide Parteien zur Geheimhaltung aller kommerziellen und technischen Informationen und des Know-hows der anderen Partei während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Beide Parteien verpflichten sich, keine Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Die zulässige Ausnahme ist die Veröffentlichung von Informationen über den Kunden zu Referenzzwecken von Intelsol und zum Zwecke der Vertragserfüllung. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, (i) die auf Anfrage an Behörden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten übermittelt werden, (ii) die zum Zeitpunkt der Offenlegung gegenüber der anderen Partei öffentlich zugänglich sind, (iii) die später öffentlich zugänglich werden, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen diese AGB vor, (iv) die der anderen Partei bereits bekannt sind, ohne dass bei ihrer Erlangung gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstoßen wurde, und (v) die von der offenlegenden Partei ausdrücklich von der Vertraulichkeit befreit wurden.
12.4 Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von Intelsol.
12.5 Die Lizenz zur Ausübung der Eigentumsrechte an dem urheberrechtlich geschützten Werk erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen Zahlung des Preises für das Werk.
12.6 Die Eigentumsrechte an dem von Intelsol (oder ihren Mitarbeitern) als Urheber zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geschaffenen Werk werden vom Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gemäß dem Urheberrechtsgesetz ausgeübt. Der Kunde darf die Lizenz zur Ausübung der Eigentumsrechte an dem Werk ohne schriftliche Zustimmung von Intelsol nicht an einen Dritten übertragen, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes bestimmt.
12.7 Intelsol erklärt, dass sie berechtigt ist, dem Kunden eine Lizenz zu erteilen. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, wird die Lizenz für solche Nutzungen und in einem solchen Umfang erteilt, wie dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
12.8 Das Entgelt für die Einräumung einer nicht ausschließlichen Lizenz ist im Preis des Werkes oder der Dienstleistung bereits enthalten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
12.9 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Ausgangsdaten für die fertiggestellten Arbeiten. Er kann diese Daten von Intelsol erwerben, wenn dies vereinbart ist.
12.10 Der Standardstundensatz für die Dienstleistungen von Intelsol beträgt 1000 CZK/Stunde ohne MwSt., sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
13. Verwaltung der sozialen Medien, E-Mail-Datenbank, Einrichtung und Verwaltung von PPC-Kampagnen
13.1 Alle Konten und Kampagnenänderungen bleiben Eigentum des Kunden und der Kunde hat jederzeit Zugang zu ihnen.
13.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass keine andere Person als Intelsol in die Kampagne des Kunden eingreift, während Intelsol daran arbeitet. Eingriffe in die Kampagnen durch andere Parteien können zu Konflikten mit den von Intelsol vorgenommenen Änderungen führen oder zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, die über den Umfang des Angebots hinausgehen. Wenn etwas an der Kampagne geändert werden muss, muss der Kunde Intelsol über diese Änderungen informieren, die die Änderung im gegenseitigen Einvernehmen vornehmen kann.
13.3 Intelsol wird den Kunden während der Dauer der Zusammenarbeit über alle wesentlichen Angelegenheiten auf dem Laufenden halten. Dabei hat der Kunde Anspruch auf E-Mail-Support in angemessenem Umfang. Eine weitergehende Marketingberatung ist vom Kunden als gesonderte Leistung zu bestellen. Soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist, bedeutet angemessener Support 120 Minuten pro Kalendermonat.
13.4 Bei stundenweiser Vergütung berechnet Intelsol die gesamte mit der Arbeit an der Kampagne des Kunden verbundene Zeit, einschließlich der Beratung. Die Beratung kann persönlich, telefonisch, über Skype (oder andere elektronische Kommunikationsmittel) oder per E-Mail erfolgen. Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, gilt jede dieser Kommunikationsformen, wenn sie mehr als 15 Minuten in Anspruch nimmt, automatisch als bezahlte Beratung.
13.5 Möchte der Kunde in der Kampagne Waren anbieten, deren Bewerbung in irgendeiner Weise reglementiert oder eingeschränkt ist, ist er verpflichtet, Intelsol im Voraus zu informieren.
13.6 Bei der Erstellung von Kampagnen und Anzeigen verwendet Intelsol in der Regel Texte oder Bilder von der Website des Kunden, aus bestehenden Kampagnen des Kunden oder folgt den Anweisungen des Kunden. Intelsol geht davon aus, dass alle diese Informationen vollständig wahrheitsgemäß, nicht irreführend und mit den guten Sitten vereinbar sind. Intelsol kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung der genannten Materialien entstehen. Ebenso ist Intelsol der Ansicht, dass das vom Kunden gelieferte Bildmaterial und das Bildmaterial auf der Website des Kunden unbedenklich sind und der Kunde das Recht hat, sie zu Werbezwecken zu verwenden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über Änderungen von Abrechnungsdaten oder anderen für ihre geschäftliche Zusammenarbeit relevanten Daten zu informieren.
14.2 Ein Dokument gilt am letzten Tag der Aufbewahrungsfrist als zugestellt, auch wenn der Empfänger (Kunde oder Intelsol) nicht über die Hinterlegung des Dokuments informiert wurde, wenn das Dokument an die letzte bekannte Adresse des Empfängers (Kunde oder Intelsol) geschickt wird und der Empfänger (Kunde oder Intelsol) es nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist abholt.
Frist abholt. Das Dokument gilt auch dann als zugestellt, wenn der Empfänger (Kunde oder Intelsol) die Annahme des Dokuments verweigert. Das Datum der Zustellung gilt als Datum der Verweigerung.
14.3 Jede der Parteien ist berechtigt, schriftliche Handlungen mittels elektronischer Kommunikationsmittel und elektronischer Post vorzunehmen, vorausgesetzt, dass der Inhalt der Handlung und die Identifizierung der Person, die die Handlung vorgenommen hat, erfasst werden. Die Parteien verpflichten sich, eine in elektronischer Form vorgenommene Handlung nicht allein deshalb anzufechten oder für ungültig zu erklären, weil die Handlung in elektronischer Form vorgenommen wurde.
14.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Intelsol kommerzielle Mitteilungen, die sich auf den Leistungsgegenstand oder das Geschäft von Intelsol beziehen, an die E-Mail-Adresse des Kunden senden kann. Der Kunde hat das Recht, der Zusendung kommerzieller Mitteilungen jederzeit zu widersprechen oder diese über den in jeder einzelnen kommerziellen Mitteilung enthaltenen Link abzubestellen.
14.5 Der Vertrag und diese AGB unterliegen dem tschechischen Recht. Die Rechte und Pflichten der Parteien, die im Vertrag oder in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelt sind, richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
14.6 Der Kunde und Intelsol vereinbaren, dass alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich Fragen seiner Gültigkeit, seiner Auslegung, Streitigkeiten aus seiner Sicherung, der Ausübung oder Beendigung von Rechten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis, unter Ausschluss der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte vor dem der Tschechischen Handelskammer und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik angeschlossenen Schiedsgericht nach dessen Regeln durch einen vom Präsidenten des Schiedsgerichts ernannten Einzelschiedsrichter endgültig entschieden werden.